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Verlauf einer Organspende
Auf der Intensivstation
Die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Hirnschädigungen - zum Beispiel nach einem Unfall - gehört zum Alltag auf den Intensivstationen. In vielen Fällen können die Intensivmedizin und eine Rehabilitation den Unfallopfern helfen. Bei einigen der Patienten bzw. Patientinnen sind die Schädigungen jedoch so massiv, dass die Gehirnfunktion unwiederbringlich und vollständig zerstört wird. Ein wichtiger Hinweis hierauf ist es, wenn die Pupillen weit werden und nicht mehr auf Licht reagieren. Weitere Untersuchungen bestätigen dann den Hirntod. Dieser bezeichnet den unwiederbringlichen Verlust jeder Wahrnehmung, des Denkens, der Steuerung der Atmung und der zentralen Steuerungsfähigkeit für die gesamten Körperfunktionen.
Gespräch mit den Angehörigen
Wurde von den Ärztinnen und Ärzten der Hirntod eines Menschen festgestellt, ist eine Fortsetzung der therapeutischen Bemühungen sinnlos. Kommt aus medizinischer Sicht eine Organ- und Gewebespende in Betracht, führt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt oder ein Transplantationskoordinator bzw. eine Transplantationskoordinatorin das Gespräch mit den Angehörigen. Dabei wird die künstliche Beatmung weiter aufrechterhalten. Liegt keine Erklärung des verstorbenen Menschen zur Organspende vor, so entscheiden die Angehörigen nach seinem mutmaßlichen Willen.
Die Deutschen Stiftung Organtransplantation wird informiert
Zwischenzeitlich wird die nächst gelegene Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) informiert. Die DSO ist die Koordinierungsstelle für Organspende in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Organspende flächendeckend und zu jeder Zeit möglich ist. Dabei arbeitet sie eng mit 1.400 Krankenhäusern zusammen, mit den ca. 50 deutschen Transplantationszentren und der Vermittlungsstelle Eurotransplant im niederländischen Leiden.
Vermittlung durch die Stiftung Eurotransplant
Auch die Stiftung Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation. Eurotransplant vermittelt und koordiniert den internationalen Austausch von gespendeten Organen in einem Einzugsgebiet mit 124 Millionen Menschen. Transplantationszentren und Gewebetypisierungslabors sowie Krankenhäuser mit Intensivstationen in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Slowenien nehmen an dieser internationalen Zusammenarbeit teil.
Laboruntersuchungen bei der Spenderin oder dem Spender
Im Fall einer Zustimmung zur Organ- und Gewebespende erfolgen die erforderlichen Laboruntersuchungen des Spenderblutes: Die Blutgruppe und die Gewebemerkmale werden bestimmt, Begleiterkrankungen oder Infektionen, die den empfangenden Menschen gefährden könnten, werden ausgeschlossen.
Organentnahme
Die Organentnahme wird im Operationssaal mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt vorgenommen wie jede andere Operation. Die zur Spende freigegebenen Organe werden von verschiedenen Ärzteteams entnommen. Hierbei werden keine schmerzstillenden Medikamente verabreicht, weil eine Schmerzwahrnehmung beim endgültigen Ausfall der Gesamthirnfunktionen nicht mehr möglich ist. Es werden aber teilweise Medikamente zur Entspannung der Muskulatur verabreicht. Denn nach dem Eintreten des Hirntodes können spontan oder als Reaktion auf äußere Reize durch die Tätigkeit des Rückenmarks Bewegungen der Arme und Beine auftreten. Diese Bewegungen, die sogenannten Lazarus-Zeichen, sprechen nicht gegen den Hirntod. Sie entstehen ausserhalb des Gehirns auf der Ebene von Rückenmark, Nerven und Muskulatur und sind für den Hirntod geradezu typisch. Sie haben mit dem personalen Leben des Menschen nichts zu tun und weisen auch nicht auf Schmerzempfindungen hin.
Während der Entnahmeoperation wird entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist. Nach der Entnahme werden die Organe auf schnellstem Wege zu dem jeweiligen Transplantationszentrum gebracht. Dort ist die Organempfängerin oder der Organempfänger bereits auf die bevorstehende Transplantation vorbereitet worden, die unmittelbar nach dem Eintreffen des Organs durchgeführt wird.
Nach der Organentnahme wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben. Die Angehörigen können in jeder gewünschten Weise Abschied vom verstorbenen Menschen nehmen.