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Die Gewebespende
Die Transplantation von Gewebe hat eine längere Tradition als die Verpflanzung von Organen. So gilt die Übertragung einer Augenhornhaut im Jahre 1905 als erste gelungene Transplantation der Medizingeschichte. Damals verpflanzte der österreichische Augenarzt Eduard Zirm einem durch einen Unfall erblindeten Tagelöhner eine neue Hornhaut. Der Mann konnte danach wieder sehen. Die Bedeutung der Gewebetransplantation ist in den letzten Jahren enorm gestiegen: In Deutschland profitieren mehrere Zehntausend Patientinnen und Patienten pro Jahr von der Transplantation kleiner oder großer Gewebeteile. Das bedeutet auch, dass zahlreiche Gewebespenden benötigt werden. Der jährliche Bedarf an gespendetem Gewebe (Herzklappen, Hornhaut, Haut oder Knochen) wird bei weitem nicht gedeckt.
Welches Gewebe kann gespendet werden?
Körpergewebe ist äußerst vielfältig und daher bei der Behandlung verschiedener Arten von Erkrankungen und Verletzungen einsetzbar. Man unterscheidet zwischen körpereigener Spende, also von einer Patientin oder einem Patienten selbst, und dem Gewebe einer fremden, verstorbenen oder auch lebenden Person.
Augenhornhaut
Die Augenhornhaut spielt für das Sehvermögen eine zentrale Rolle. Wird sie verletzt oder erkrankt sie, trübt sie ein. Die Sehkraft nimmt ab, es droht sogar die Erblindung. Die getrübte Hornhaut muss entfernt und durch neues Gewebe ersetzt werden, das von einem verstorbenen Menschen stammt. Es ist ein Routineeingriff, der weltweit im Jahr etwa 100.000 Mal durchgeführt wird, in Deutschland um die 5000 Mal.
Blutgefäße
Arterien transportieren sauerstoffreiches Blut zu den Organen, Venen sauerstoffarmes Blut zurück zum Herzen. Diabetes, Rauchen, Bluthochdruck oder Fettleibigkeit können dazu führen, dass die Blutgefäße stark verengt und verschlossen sind oder Blutgerinnsel die Vene verstopfen. Dann ist eine Transplantation erforderlich. Kunststoffprothesen sind nur eine bedingte Alternative und kommen bei großen Arterien oder im Bereich der Halsschlagader nur zum Teil in Frage. Bundesweit werden jährlich etwa 500 Gefäßtransplantationen durchgeführt.
Haut
Die Haut schützt den Körper vor Kälte, Hitze, Strahlung und Infektionen und kann sich meist selbst heilen. Schließen sich die Wunden jedoch nicht, etwa bei chronischen Geschwüren oder starken Verbrennungen, ist eine Transplantation erforderlich und kann sogar Leben retten. Die Zahl der Hauttransplantationen in Deutschland ist nicht bekannt, der Bedarf an Spenden ist aber enorm.
Herzklappen
Die Herzklappen sitzen jeweils am Ein- und Ausgang der beiden Herzkammern und sorgen dafür, dass das Blut immer in die richtige Richtung fließt. Sind sie geschädigt, etwa durch eine Entzündung oder von Geburt an, ist die Pumpfunktion des Herzens stark beeinträchtigt. Die Patientin oder der Patient ist nicht mehr leistungsfähig und kann kaum noch am Leben teilnehmen. Eine Herzklappentransplantation kann die Lebensqualität deutlich verbessern. Weltweit werden 250.000 Herzklappen pro Jahr transplantiert, in Deutschland 15.000. Die Herzklappen stammen von verstorbenen Spendern.
Knochen
Obwohl Knochen neben Zähnen das härteste Körpergewebe sind, können sie brechen, zum Beispiel durch Unfälle oder Erkrankungen wie Entzündungen oder Tumore. Transplantationen ersetzen fehlende Knochenteile oder füllen Lücken auf. Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 75.000 autologe (Eigengewebe der Patientin oder des Patienten) und 30.000 allogene (gespendetes Material) Knochentransplantationen durchgeführt.
Amnion
Die Eihaut der Fruchtblase, das Amnion, umgibt den Embryo im Mutterleib. Nach der Geburt kann sie verwendet werden, um oberflächliche Verletzungen der Augenbindehaut oder Hornhaut zu behandeln. Das Amnion ist eine Lebendspende. Eine deutsche Augenklinik benötigt im Schnitt 50 bis 100 Präparate im Jahr.
Wer kann spenden und was muss beachtet werden?
Es muss grundsätzlich eine mündliche oder schriftliche Einwilligung (zum Beispiel Organspendeausweis) des spendenden Menschen vorliegen. Für alle Arten von Gewebe gilt: Es dürfen keine medizinischen Gründe (Krankheiten oder Infektionen) gegen eine Gewebespende sprechen. Diese variieren je nach Gewebeart. Hornhaut kann jeder Mensch spenden, unabhängig vom Alter oder vorangegangenen Erkrankungen, zum Beispiel Krebs. Die Kosten für die Entnahme übernimmt die Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers. Knochen können (von Lebenden und Verstorbenen) ein Leben lang, Sehnen und Bänder bis zum Alter von 65 Jahren gespendet werden. Für eine Hautspende gilt eine Obergrenze von 75 Jahren. Bei einer Amnionspende willigt die Schwangere bei einem geplanten Kaiserschnitt vor der Geburt schriftlich ein. Spenden sind grundsätzlich anonym.
Wo werden die Transplantate gelagert?
Gewebespenden werden nicht sofort transplantiert, sondern zunächst in speziellen Gewebebanken gereinigt, aufgearbeitet und konserviert. Dies gewährleistet eine Grundversorgung an Transplantaten, da die Zahl der Gewebespenden schwankt. Zudem erhält die Patientin oder der Patient im Notfall ohne lange Wartezeit ein Transplantat. Das dort gelagerte Gewebe wird auf Krankheitserreger untersucht und nach bestimmten Methoden gelagert, um Infektionen bei der Empfängerin oder dem Empfänger zu verhindern. Die Gewebebanken sind jeweils auf wenige, ganz bestimmte Transplantate ausgerichtet. So gibt es in Deutschland 20 Hornhautbanken, zum Beispiel in Würselen bei Aachen, Rostock oder Dresden. Darin lagern Augenhornhaut, -lederhaut und Amnion. Dagegen existieren bundesweit nur wenige überregionale muskulo-skelettale Banken, unter anderem in der Berliner Charité, in denen Knochen, Muskeln, Bänder und Haut aufbereitet werden. Auch Herzklappenbanken sind selten und überwiegend Universitätskliniken angegliedert, wie in Kiel, Berlin oder Bad Oeynhausen.
Wie werden die Transplantate zugeteilt?
Nicht alle Betroffenen erhalten sofort das notwendige Transplantat, weil es nicht genügend Gewebespenderinnen und Gewebespender gibt. Die Patientinnen und Patienten kommen dann auf die Wartelisten, zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) oder von Unikliniken, die Gewebebanken haben. Denn in Deutschland gibt es im Gegensatz zur Organtransplantation keine bundesweite Liste aller wartenden Menschen. Und es existieren, anders als bei Organen, auch keine Zuteilungskriterien der Transplantate. Die DGFG hat eigene Richtlinien entwickelt. Dabei sind Dringlichkeit, Erfolgsaussicht für eine Genesung nach der Transplantation und Chancengleichheit (Wer wartet wie lange auf ein Transplantat?) ausschlaggebend.
Wie ist die Rechtslage?
Da Gewebepräparate vor der Transplantation zahlreiche Verarbeitungsschritte durchlaufen, gelten für sie andere Bestimmungen als für Organe. Denn Gewebe wird oft über Tage, Wochen oder Monate gelagert und muss daher entsprechend gereinigt, aufbereitet und konserviert werden.
Dafür gelten genaue Vorschriften, die in Deutschland seit 1. August 2007 im Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen, kurz Gewebegesetz, auf rechtlichen Grundlagen stehen. Es garantiert, dass die von der EU festgelegten europaweite einheitlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, unter anderem bei Entnahme, Lagerung oder Verteilung des Spendergewebes, eingehalten werden. So sollen zum Beispiel spezielle Tests ausschließen, dass die Empfängerin oder der Empfänger durch das Transplantat mit Erkrankungen wie HIV oder Hepatitis infiziert wird.
Wie die Spenderin oder der Spender aufgeklärt werden muss und wann man Organe und Gewebe nach dem Tod entnehmen darf, ist im Transplantationsgesetz (TPG) genau festgelegt. Hat der verstorbene Mensch vor seinem Tod einer Spende zum Beispiel im Organspendeausweis nicht schriftlich zugestimmt, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob er sich zu Lebzeiten erklärt hat. Falls nicht, wird die Familie gebeten, in seinem Sinne zu entscheiden. Darüber hinaus verbietet das TPG auch den Handel mit Gewebe. Es legt auch fest, dass für eine Gewebespende keine Entschädigung gezahlt wird. Dies soll garantieren, dass die Organ- und Gewebepende ein Akt der Hilfe bleibt und nicht aus materiellen Interessen erfolgt.
Das Arzneimittelgesetz stellt zusätzlich sicher, dass alle behördlichen Genehmigungen, die von der Entnahme bis zur Vermittlung erforderlich sind, eingehalten werden.
Links im Internet:
Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation, www.gewebenetzwerk.de (Informationen über den Eingriff, die Gewebepende und -transplantation sowie rechtliche Grundlagen)