Transplantationsgesetz - Sicherheit für jeden

Recht schafft Klarheit Die sensiblen Themen "Organspende" und "Organtransplantation" verlangen nach klaren Regeln, damit jegliche Form von Missbrauch effektiv ausgeschlossen werden kann. Diese Rechtssicherheit bietet das Transplantationsgesetz, das der Bundestag und der Bundesrat in breitem Konsens verabschiedet haben und das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist. Seitdem gelten in der Bundesrepublik wie in den anderen europäischen Ländern auch klare gesetzliche Regelungen für die Organspende und die Organtransplantation. Transplantationen lebenswichtiger Organe wie Herz, Leber oder Niere dürfen nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren vorgenommen werden. 

Den aktuellen Gesetzestext als PDF-Dokument finden Sie hier:

application/pdf
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG) – 99 kB

Die wichtigsten Inhalte

zum Weiterlesen: Der Gesetzestext veröffentlicht vom Bundesministerium für Gesundheit

BZgA - Organspende schenkt Leben.
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