Eine Warteliste nach Richtlinien

Wer kommt auf die Warteliste? Es gibt ärztliche Richtlinien darüber, welche Patienten auf die Warteliste für eine Transplantation zu setzen sind und welche Kontraindikationen (medizinische Gegenargumente) gelten. Hierfür hat die Bundesärztekammer eine eigene Kommission eingerichtet, die diese Richtlinien immer wieder überprüft und aktualisiert.

Grundsätzlich kommt ein Patient dann für das Einpflanzen eines neuen Organs in Frage, wenn

Allerdings muss der Gesundheitszustand des Empfängers stabil genug sein für die Operation und die anschließende, dauerhafte medikamentöse Behandlung. Auch die allgemeinen Lebensumstände des Empfängers sollten den Erfolg der Behandlung nicht gefährden.

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