Die sensiblen Themen "Organ- und Gewebespende" und "Organtransplantation" verlangen nach klaren Regeln, damit jegliche Form von Missbrauch effektiv ausgeschlossen werden kann. Diese Rechtssicherheit bietet das Gewebegesetz als Mantelgesetz, es betrifft das Transplantationsgesetz (TPG), das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Transfusionsgesetz.
Das Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen ist am 1. August 2007 in Kraft getreten. Im Gewebegesetz sind die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen festgelegt. Es regelt den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben wie Augenhornhäute, Herzklappen, Haut, Knochen oder Stammzellen. Damit erfüllt es europäische Geweberichtlinien. Im Rahmen der Organ- und Gewebespende sind die Veränderungen des TPG und des AMG wesentlich.

Den aktuellen Gesetzestext als PDF-Dokument finden Sie hier:
Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen
(20.07.2007) - 168 kb

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Fragen und Antworten zum Gewebegesetz zusammengestellt: hier.

zum weiterlesen:
Das Transplantationsgesetz
Gesetzliche Regelungen in Europa

 

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